Privatinsolvenz - wie viel Geld bleibt Ihnen?

Jörg Ruf 10. Juni 2026
Hände halten einen Stapel Euro-Scheine. Dies könnte relevant sein für den **privatinsolvenz freibetrag**.

Inhaltsverzeichnis

Wenn vom Monatslohn nach Miete, Strom und Lebensmitteln kaum etwas übrig bleibt, wirkt eine Privatinsolvenz zunächst wie ein vollständiger Zugriff auf das eigene Geld. Tatsächlich bleibt ein gesetzlich geschützter Teil des Einkommens erhalten. Entscheidend sind die aktuelle Pfändungstabelle, gesetzliche Unterhaltspflichten, die Art der Zahlung und der richtige Schutz des Bankkontos.

Diese Freibeträge gelten ab Juli 2026

  • 1.590 Euro sind auf dem P-Konto automatisch pro Kalendermonat geschützt.
  • Bei einer unterhaltsberechtigten Person steigt der P-Konto-Freibetrag auf 2.187,42 Euro.
  • Beim Arbeitseinkommen bleibt ein Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro ohne Unterhaltspflichten vollständig pfändungsfrei.
  • Unterhaltspflichten müssen nachgewiesen werden, sonst berücksichtigt die Bank meist nur den Grundfreibetrag.
  • Ein P-Konto schützt das Kontoguthaben, während die Pfändungstabelle den pfändbaren Teil des Lohns bestimmt.

Was der Freibetrag in der Privatinsolvenz tatsächlich schützt

Der Freibetrag ist nicht automatisch ein fester Betrag, den jeder Schuldner behalten darf. Beim Arbeitslohn wird anhand der Pfändungstabelle berechnet, welcher Teil des monatlichen Nettoeinkommens an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder abgeführt wird. Der unpfändbare Rest bleibt für den Lebensunterhalt verfügbar.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für eine alleinstehende Person ohne gesetzliche Unterhaltspflichten ein Grundschutz von 1.589,99 Euro beim Arbeitseinkommen. Erst ab einem Nettoeinkommen von 1.590 Euro fällt nach der Tabelle ein kleiner pfändbarer Betrag an. Das bedeutet nicht, dass bei einem höheren Einkommen alles oberhalb der Grenze weg ist. Die Pfändung steigt stufenweise an.

Ich halte die Unterscheidung zwischen Lohn- und Kontopfändung für den wichtigsten Punkt überhaupt. Der Lohn kann bereits korrekt gepfändet worden sein, während auf dem Konto trotzdem ein zusätzlicher Zugriff droht. Deshalb muss geprüft werden, welcher Betrag vom Arbeitgeber abgeführt wird und welcher Zahlungseingang auf dem Konto geschützt werden muss.

Bereich Was geschützt wird Grundwert ab Juli 2026
Arbeitseinkommen Unpfändbarer Teil des monatlichen Nettolohns Bis 1.589,99 Euro ohne Unterhaltspflichten
P-Konto Guthaben und Zahlungseingänge je Kalendermonat 1.590 Euro automatisch
Unterhaltspflichten Erhöhter Schutz nach Vorlage einer Bescheinigung Ab 2.187,42 Euro bei einer Person
Sonderfälle Zum Beispiel hohe notwendige Wohnkosten oder besondere Gesundheitsausgaben Individuelle Entscheidung möglich

Die Privatinsolvenz selbst bedeutet also nicht, dass ein bestimmter Monatsbetrag immer unangetastet bleibt. Maßgeblich ist die Kombination aus Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten und Zahlungsart. Auch Renten, Lohnersatzleistungen und bestimmte Sozialleistungen können nach eigenen Regeln behandelt werden.

Die aktuellen Beträge für das P-Konto

Auf einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, sind ab Juli 2026 zunächst 1.590 Euro je Kalendermonat automatisch geschützt. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, ob es sich um Arbeitslohn, Rente oder eine andere Zahlung handelt. Die Bank berücksichtigt jedoch nur den Grundfreibetrag, solange keine weiteren Ansprüche nachgewiesen sind.

Gesetzliche Unterhaltspflichten Geschützter Betrag pro Monat
Keine 1.590,00 Euro
Eine Person 2.187,42 Euro
Zwei Personen 2.520,25 Euro
Drei Personen 2.853,08 Euro
Vier Personen 3.185,91 Euro
Fünf oder mehr Personen 3.518,74 Euro

Die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht den Grundbetrag um 597,42 Euro. Für jede weitere Person kommen jeweils 332,83 Euro hinzu. In Betracht kommen insbesondere Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sofern tatsächlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied. Gehen monatlich 2.500 Euro auf ein P-Konto ein und ist nur der Grundfreibetrag eingerichtet, bleiben zunächst 1.590 Euro geschützt. Mit einer anerkannten Unterhaltspflicht kann der Schutz auf 2.187,42 Euro steigen. Ohne Bescheinigung kann die Bank den höheren Betrag normalerweise nicht von sich aus berücksichtigen.

Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag ebenfalls erhöhen. Dafür braucht die Bank meist einen geeigneten Nachweis. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Bescheinigung frühzeitig bei einer anerkannten Schuldnerberatung, der Familienkasse, dem Arbeitgeber oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt einzuholen.

Warum Unterhaltspflichten so viel ausmachen

Unterhaltspflichten schützen nicht nur den Schuldner selbst, sondern berücksichtigen auch die Personen, für deren Lebensunterhalt er gesetzlich verantwortlich ist. Ein Kind im Haushalt kann deshalb einen erheblichen Unterschied machen. Entscheidend ist aber nicht allein, ob jemand mit einem Kind zusammenlebt, sondern ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und tatsächlich Unterhalt geleistet wird.

Typische Nachweise sind Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Bescheide über Familienleistungen oder geeignete Unterlagen zur Haushalts- und Unterhaltssituation. Die genaue Prüfung hängt vom Einzelfall ab. Bei getrennt lebenden Eltern kann zum Beispiel relevant sein, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird und ob weitere Personen berücksichtigt werden.

Ich sehe in diesem Bereich einen häufigen Fehler: Betroffene melden ihre Kinder zwar dem Insolvenzverwalter, reichen die Unterlagen aber nicht bei der Bank ein. Das reicht für den Kontoschutz nicht immer aus. Insolvenzverfahren und P-Konto sind zwei getrennte Ebenen, die jeweils korrekt bearbeitet werden müssen.

  1. Ermitteln Sie, für welche Personen eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.
  2. Sammeln Sie die passenden Nachweise, etwa Geburtsurkunden oder Unterhaltsunterlagen.
  3. Lassen Sie eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen.
  4. Reichen Sie die Bescheinigung bei der Bank ein und kontrollieren Sie den neuen Freibetrag.
  5. Prüfen Sie den nächsten Kontoauszug, damit Fehler sofort auffallen.

Ändert sich die familiäre Situation, etwa durch die Geburt eines Kindes, eine Trennung oder den Wegfall von Unterhalt, sollte der Freibetrag zeitnah angepasst werden. Ein einmal eingerichteter Betrag bleibt nicht in jeder Lebenslage automatisch richtig.

Das P-Konto richtig einrichten und typische Fehler vermeiden

Ein bestehendes Girokonto kann bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss grundsätzlich kostenlos erfolgen und darf nicht zu höheren Kontoführungsgebühren führen. Bei einer bereits zugestellten Kontopfändung muss die Bank die Umwandlung spätestens zu Beginn des vierten Geschäftstags eingerichtet haben.

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Bei einem Gemeinschaftskonto müssen die Kontoinhaber deshalb in der Regel zunächst eigene Einzelkonten einrichten. Außerdem ist ein P-Konto ein reines Guthabenkonto. Ein Dispokredit oder eine geduldete Überziehung steht normalerweise nicht mehr zur Verfügung.

Ein weiterer Stolperstein sind unregelmäßige Zahlungen. Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Steuererstattungen oder Nachzahlungen werden nicht automatisch genauso behandelt wie der normale Monatslohn. Beim Weihnachtsgeld ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil geschützt, der gesetzliche Schutz ist jedoch begrenzt und darf nicht pauschal auf jede Sonderzahlung übertragen werden.

Auch das Ansparen auf dem P-Konto verlangt Aufmerksamkeit. Nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben kann grundsätzlich in die folgenden drei Monate übertragen werden. Wer aber dauerhaft größere Beträge liegen lässt, riskiert, dass die Bank den verfügbaren Schutz anders berechnet oder ein Teil des Guthabens pfändbar wird.

Besonders heikel ist eine Doppelpfändung. Wenn der Arbeitgeber bereits den pfändbaren Lohnanteil abführt, kann ein weiterer Zugriff auf dem Konto zu Problemen führen. In solchen Fällen kann ein Antrag auf individuelle Freigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder bei der zuständigen Vollstreckungsstelle notwendig sein.

Wann der normale Freibetrag nicht ausreicht

Der gesetzliche Grundschutz ist eine wichtige Orientierung, aber kein Versprechen, dass jede Familie damit ihre tatsächlichen Kosten decken kann. Bei besonders hohen notwendigen Wohnkosten, außergewöhnlichen Gesundheitsausgaben oder mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann eine individuelle Erhöhung geprüft werden.

Dafür müssen die tatsächlichen Belastungen belegt werden. Sinnvoll sind Mietvertrag, aktuelle Nebenkosten, Nachweise über Heizkosten, medizinische Ausgaben und Unterhaltszahlungen. Allgemeine Hinweise auf gestiegene Lebenshaltungskosten reichen normalerweise nicht aus.

Auch Selbstständige müssen genauer hinschauen. Bei ihnen gibt es keinen klassischen Arbeitgeber, der den pfändbaren Betrag automatisch abführt. Einnahmen und notwendige Betriebsausgaben werden anders bewertet. Eine Schuldnerberatung oder insolvenzrechtliche Beratung ist hier besonders sinnvoll, bevor Geld vom Geschäftskonto auf das Privatkonto überwiesen wird.

Das Gleiche gilt für Unterhaltsschulden oder Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Für solche Forderungen können besondere und strengere Pfändungsregeln gelten. Der normale Grundfreibetrag beantwortet dann nicht automatisch die gesamte Frage.

So sichern Sie Ihren Freibetrag ohne unnötige Verzögerung

Mein pragmatischer Rat lautet, nicht erst auf die nächste Kontosperre zu reagieren. Prüfen Sie zuerst den aktuellen Nettolohn, die Zahl der Unterhaltspflichten und sämtliche regelmäßigen Zahlungseingänge. Danach lässt sich meist schnell erkennen, ob der Grundfreibetrag genügt oder eine Bescheinigung beziehungsweise gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

  • Kontrollieren Sie, ob der Freibetrag ab Juli 2026 korrekt angepasst wurde.
  • Reichen Sie Nachweise für Kinder, Ehepartner und Kindergeld rechtzeitig ein.
  • Bewahren Sie Kontoauszüge, Lohnabrechnungen und Bescheinigungen vollständig auf.
  • Behandeln Sie Sonderzahlungen nicht wie gewöhnlichen Monatslohn.
  • Holen Sie bei Doppelpfändung, Selbstständigkeit oder hohen Sonderkosten fachliche Hilfe.

Der Freibetrag soll das Existenzminimum sichern, aber er funktioniert nur, wenn die richtige Berechnung auf der richtigen Ebene erfolgt. Wer Lohnpfändung, P-Konto und Unterhaltspflichten getrennt prüft, vermeidet die teuersten Fehler und behält während der Privatinsolvenz deutlich mehr Kontrolle über das eigene Monatsbudget.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Beim Arbeitseinkommen bestimmt die Pfändungstabelle den pfändbaren Teil des Nettolohns. Ohne Unterhaltspflichten bleiben bis 1.589,99 Euro monatlich vollständig pfändungsfrei. Auf dem P-Konto sind dagegen zunächst 1.590 Euro Zahlungseingänge pro Kalendermonat automatisch geschützt.

Bei einer anerkannten gesetzlichen Unterhaltspflicht steigt der geschützte Betrag auf 2.187,42 Euro monatlich. Dafür muss der Bank in der Regel eine geeignete Bescheinigung vorgelegt werden, etwa mit Nachweisen zu Kindern, Unterhalt oder Familienleistungen.

Ein bestehendes Girokonto kann bei der Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Nach einer zugestellten Kontopfändung muss die Umwandlung spätestens zu Beginn des vierten Geschäftstags eingerichtet sein. Jede Person darf nur ein P-Konto führen, und ein P-Konto ist grundsätzlich ein reines Guthabenkonto ohne Dispokredit.

Eine individuelle Erhöhung kann insbesondere bei hohen notwendigen Wohnkosten, außergewöhnlichen Gesundheitsausgaben oder mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen geprüft werden. Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten, medizinische Ausgaben und Unterhaltszahlungen sollten dafür nachgewiesen werden. Bei einer Doppelpfändung kann zusätzlich ein Antrag auf Freigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle erforderlich sein.

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Autor Jörg Ruf
Jörg Ruf
Mein Name ist Jörg Ruf und ich beschäftige mich nun seit 13 Jahren intensiv mit den Themen Wirtschaft, Karriere und Verbraucherwissen. Diese langjährige Erfahrung hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten, damit jeder die Informationen erhält, die er für fundierte Entscheidungen benötigt. Auf geldautomateninfo.de teile ich mein Wissen, um Ihnen dabei zu helfen, sich im Finanzdschungel zurechtzufinden, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen und Ihre Rechte als Verbraucher zu kennen. Dabei lege ich großen Wert darauf, aktuelle Trends zu verfolgen, Informationen sorgfältig zu prüfen und Ihnen stets nützliche und gut nachvollziehbare Inhalte zu bieten.

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