Wer bei Temu bestellt, möchte beim Bezahlen nicht plötzlich mit einer zweiten Rechnung vom Zoll überrascht werden. Entscheidend sind der Wert und die Herkunft der Sendung, die seit Juli 2026 geltende EU-Abgabe von 3 Euro sowie die Frage, ob Temu Steuern und Einfuhrkosten bereits im Checkout übernimmt. Ich zeige, welche Kosten realistisch sind, wann der Paketdienst kassieren kann und welche Rechte Verbraucher in Deutschland haben.
Die wichtigsten Regeln für Bestellungen bei Temu auf einen Blick
- Seit 1. Juli 2026 entfällt die frühere Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro.
- Für Waren bis 150 Euro gilt vorübergehend ein Zoll von 3 Euro je Warenart beziehungsweise Zollposition, nicht automatisch je Einzelstück.
- Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt meist 19 Prozent und wird bei Temu häufig bereits beim Kauf berechnet.
- Bei Sendungen über 150 Euro kommen zusätzlich reguläre Zollsätze hinzu, die von der Ware abhängen.
- Eine separate Zahlungsaufforderung sollte immer mit der Temu-Bestellübersicht und dem Abgabenbescheid verglichen werden.

Was sich beim Zoll für Temu-Bestellungen 2026 geändert hat
Bis zum 30. Juni 2026 konnten Waren aus Nicht-EU-Ländern mit einem Sachwert unter 150 Euro grundsätzlich zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer von meist 19 Prozent blieb davon allerdings unberührt. Bei vielen Plattformen wurde sie bereits beim Kauf über das sogenannte IOSS-Verfahren eingezogen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für niedrigpreisige Sendungen eine vorübergehende Zollabgabe von 3 Euro. Sie wird grundsätzlich je Warenart oder Zollposition berechnet. Enthält ein Paket beispielsweise Kleidung, Elektronikzubehör und Haushaltsartikel, können mehrere Positionen entstehen. Mehrere identische Stücke derselben Warenart führen dagegen nicht automatisch zu einer mehrfachen Gebühr.
Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028. Das Bundesfinanzministerium weist außerdem darauf hin, dass Bestellungen, die vor dem Stichtag aufgegeben wurden, betroffen sein können, wenn sie erst danach in die EU eingeführt werden.
Was mit der 150-Euro-Grenze gemeint ist
Für die Grenze zählt der sogenannte Sachwert der Ware. Gemeint ist grundsätzlich der Preis der Produkte ohne separat ausgewiesene Transport- und Versicherungskosten. Sind diese Kosten im Preis enthalten und nicht getrennt aufgeführt, können sie jedoch in die Berechnung einfließen.
Bei einer Sendung bis 150 Euro fällt seit Juli 2026 der vereinfachte Zoll an. Bei einem höheren Sachwert gelten die normalen Zollsätze der jeweiligen Warenart. Der Versand in mehreren Paketen kann deshalb einen Unterschied machen, ist aber kein verlässlicher Weg, Abgaben zu vermeiden. Jede Sendung wird für sich bewertet und kann eigene Zollpositionen enthalten.
Welche Kosten bei einer Bestellung tatsächlich entstehen können
Ich trenne bei solchen Rechnungen immer zwischen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und einer möglichen Servicegebühr des Zustellers. Diese drei Posten werden im Alltag häufig einfach als „Zollkosten“ bezeichnet, sind rechtlich und finanziell aber nicht dasselbe.
| Situation | Mögliche Abgaben | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Bis 150 Euro, eine Warenart | 3 Euro Zoll plus meist 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer | Temu kann die Beträge bereits beim Kauf einziehen |
| Bis 150 Euro, mehrere Warenarten | Mehrere 3-Euro-Positionen möglich plus Einfuhrumsatzsteuer | Die Zollanmeldung und Warenbeschreibung sind entscheidend |
| Über 150 Euro | Regulärer Zollsatz plus Einfuhrumsatzsteuer | Der Satz hängt von Produkt, Material und Warenart ab |
| Abgaben werden durch die Post vorgestreckt | Zusätzliche Servicegebühr möglich | Bei der Deutschen Post beträgt die Auslagepauschale aktuell 7,50 Euro |
Ein vereinfachtes Beispiel macht die Größenordnung sichtbar. Kostet ein Artikel 20 Euro, können bei nicht vorausbezahlten Abgaben 3 Euro Zoll und ungefähr 4,37 Euro Einfuhrumsatzsteuer anfallen, wenn man pauschal mit 19 Prozent auf 23 Euro rechnet. Kommt eine Auslagepauschale der Deutschen Post hinzu, wären das rund 14,87 Euro zusätzliche Belastung.
Das ist kein typischer Endpreis bei Temu, sondern ein Szenario für eine Sendung, bei der Abgaben nicht korrekt vorab abgewickelt wurden. Genau deshalb prüfe ich vor einer Zahlung zuerst, ob die Bestellung bereits inklusive Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten abgerechnet wurde.
Wer bei Temu den Zoll bezahlt
Bei vielen Bestellungen für Deutschland werden Steuern und Einfuhrkosten bereits im angezeigten Gesamtpreis berücksichtigt. In den deutschen Nutzungsbedingungen von Temu steht, dass die Plattform für die Europäische Union unter bestimmten Voraussetzungen die Zollabfertigung im Namen des Kunden anbieten und Einfuhrgebühren beim Bezahlvorgang schätzen kann.
Für mich ist deshalb die wichtigste Kontrollstelle nicht die Werbung auf der Produktseite, sondern die letzte Bestellübersicht vor dem Bezahlen. Dort sollte klar erkennbar sein, welche Steuern, Versandkosten oder sonstigen Gebühren im Gesamtbetrag enthalten sind.
Wenn die Ware aus einem EU-Lager kommt
Wird ein Produkt aus einem Lager innerhalb der EU verschickt und wurde es dort bereits eingeführt, fällt für den privaten Empfänger normalerweise keine zweite Einfuhrabfertigung an. Der Preis kann natürlich trotzdem bereits die Kosten enthalten, die beim Import in die EU entstanden sind.
Die angegebene Versandadresse allein sagt nicht sicher, wo die Ware zollrechtlich eingeführt wird. Entscheidend ist, ob die Sendung beim Eintritt in die EU bereits abgefertigt wurde. Eine Zustellung aus einem europäischen Zwischenlager bedeutet daher nicht automatisch, dass das Produkt in Europa hergestellt wurde.
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Wenn der Zusteller trotzdem Geld verlangt
Dann sollte man nicht einfach doppelt bezahlen. Ich würde zunächst die Rechnung, die Temu-Bestellübersicht und den Abgabenbescheid des Zustellers vergleichen. Stimmen Sendungsnummer, Warenwert oder Zahlungsgrund nicht überein, sollte die Forderung beim Paketdienst und parallel beim Temu-Kundenservice geklärt werden.
Wurde die Einfuhrumsatzsteuer bereits über Temu bezahlt, darf sie nicht ohne nachvollziehbare Begründung ein zweites Mal verlangt werden. Die neue 3-Euro-Abgabe kann jedoch bei der Einfuhr anfallen, wenn sie nicht bereits vom Händler oder dessen Zollvertreter abgewickelt wurde.
Was passiert, wenn eine Sendung beim Zoll landet
Eine Zollbenachrichtigung bedeutet nicht automatisch, dass mit der Bestellung etwas nicht stimmt. Häufig fehlen nur eine verständliche Warenbeschreibung, ein Zahlungsnachweis oder eine passende Rechnung. Der Zoll kann die Sendung dann zur Prüfung zurückhalten.
- Sendungsnummer prüfen: Sie muss mit der Nummer aus der Temu-App oder Versandmail übereinstimmen.
- Unterlagen sammeln: Bereithalten sollte man Bestellübersicht, Zahlungsnachweis und eine genaue Produktbeschreibung.
- Warenwert nachvollziehen: Rabatte und Gutscheine dürfen nicht beliebig vom tatsächlichen Preis abgezogen werden, wenn sie nicht entsprechend dokumentiert sind.
- Abgabenbescheid kontrollieren: Prüfen, ob Warenwert, Warenart und berechneter Zoll plausibel sind.
- Zahlungsweg absichern: Bei SMS mit fremden Links oder ungewöhnlichen Kontodaten lieber direkt über die offizielle Sendungsverfolgung des Zustellers gehen.
Bei gewöhnlichen Artikeln ist die Abfertigung meist eine Formalität. Schwieriger wird es bei elektrischen Geräten, Akkus, Kosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln, Spielzeug oder gefälschten Markenartikeln. Hier können neben Abgaben auch Sicherheitsvorschriften, Einfuhrverbote oder zusätzliche Nachweise eine Rolle spielen.
Welche Verbraucherrechte trotz Zollproblemen gelten
Die Zahlung von Einfuhrabgaben nimmt Verbrauchern ihre Rechte gegenüber dem Händler nicht. Bei einem gewerblichen Onlinekauf bestehen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht und die gesetzliche Mängelhaftung. Bei mangelhafter oder falsch beschriebener Ware kommen je nach Fall Reparatur, Ersatz, Preisnachlass oder Erstattung infrage.
In der Praxis sollte man Fotos, Produktbeschreibung, Chatverlauf und Rechnungen sichern. Gerade bei einem Marktplatz mit verschiedenen Verkäufern ist wichtig, wer in der Bestellung als Vertragspartner genannt wird. Die Plattform kann bei der Abwicklung helfen, die rechtliche Verantwortung kann aber beim jeweiligen Verkäufer liegen.
Mein Rat bei besonders billigen Produkten ist nüchtern: Ein niedriger Preis ist kein Ersatz für eine Sicherheitsprüfung. Bei einem dekorativen Haushaltsartikel ist das Risiko anders einzuschätzen als bei einem Ladegerät, einem Kinderspielzeug oder einem Produkt, das direkt mit Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommt.
Die sinnvollste Prüfung vor jeder Temu-Bestellung
Vor dem Bezahlen reichen meist drei Fragen. Liegt der Sachwert der Sendung unter oder über 150 Euro? Sind Mehrwertsteuer und mögliche Einfuhrkosten in der Bestellübersicht enthalten? Und ist der Artikel sicher und in Deutschland überhaupt zulässig?
Wer diese Punkte prüft und die Bestellunterlagen speichert, kann die meisten Überraschungen vermeiden. Der entscheidende Unterschied liegt 2026 nicht mehr darin, ob eine Sendung unter 150 Euro liegt, sondern darin, wer die Abgaben anmeldet, bezahlt und transparent im Endpreis ausweist.
