Eine Stelle im gehobenen Polizeidienst beginnt finanziell meist deutlich über dem mittleren Dienst, aber die tatsächliche Auszahlung hängt von Dienstherr, Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Zulagen ab. Ich zeige, welche Beträge 2026 realistisch sind, wie sich Bundes- und Landespolizei unterscheiden und was während des dualen Studiums sowie auf dem weiteren Karriereweg verdient wird.
Die Besoldung startet meist bei A9 und steigt mit Erfahrung, Amt und Zulagen
- Einstieg: Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare beginnen meist in A9.
- Bundespolizei: Das Grundgehalt liegt 2026 im Bund bei rund 3.552 bis 4.535 Euro brutto in A9.
- Karriere: Im gehobenen Dienst sind je nach Laufbahn Ämter bis A13 möglich.
- Studium: Während des dreijährigen dualen Studiums gibt es Anwärterbezüge von häufig etwa 1.300 bis 1.600 Euro brutto.
- Zulagen: Schichtdienst, Nachtarbeit, Einsätze und Familienstand können die monatlichen Bezüge spürbar verändern.
Wie hoch ist das Gehalt im gehobenen Polizeidienst?
Die korrekte Bezeichnung lautet bei Beamtinnen und Beamten meist Besoldung, nicht Gehalt. Das monatliche Grundgehalt ergibt sich aus der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bedeutet das typischerweise eine Einstufung von A9 bis A13.
Als Orientierung eignet sich die Bundesbesoldung. Die folgenden Werte zeigen den monatlichen Grundbetrag im Jahr 2026. Familienzuschlag, Polizeizulage, Schichtzulagen und weitere Zahlungen sind darin noch nicht enthalten.
| Besoldungsgruppe | Typische Amtsbezeichnung | Grundgehalt Stufe 1 | Grundgehalt Stufe 8 |
|---|---|---|---|
| A9 | Polizeikommissar/in | 3.551,63 Euro | 4.535,33 Euro |
| A10 | Polizeioberkommissar/in | 3.785,90 Euro | 5.055,47 Euro |
| A11 | Polizeihauptkommissar/in | 4.295,50 Euro | 5.611,55 Euro |
| A12 | Polizeihauptkommissar/in | 4.589,29 Euro | 6.157,12 Euro |
| A13 | Erste/r Polizeihauptkommissar/in | 5.343,23 Euro | 6.806,11 Euro |
Die Bundeswerte ab Mai 2026 werden teilweise als vorläufige Abschlagswerte geführt, bis die gesetzliche Besoldungsanpassung endgültig umgesetzt ist. Für eine konkrete Bewerbung würde ich deshalb immer die aktuelle Tabelle des jeweiligen Dienstherrn oder den offiziellen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes prüfen.
Warum sich die Beträge zwischen Bund und Ländern unterscheiden
Die Bundespolizei nutzt die Bundesbesoldung. Landespolizeien richten sich dagegen nach den Besoldungsgesetzen ihres jeweiligen Bundeslandes. Dadurch kann eine Polizeikommissarin in A9 in Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen trotz gleicher Amtsbezeichnung unterschiedlich viel verdienen.
Im Einstieg liegen die Länder 2026 bei A9 grob zwischen 3.200 und 3.600 Euro brutto. Auch bei A13 gibt es deutliche Unterschiede. Die Bandbreite reicht je nach Land, Erfahrungsstufe und Anpassungsstand ungefähr von 5.200 bis knapp 7.000 Euro brutto.
Der Dienstherr ist deshalb bei der Karriereentscheidung wichtiger, als viele Bewerber zunächst denken. Nicht nur das Grundgehalt zählt, sondern auch die Behandlung von Schichtdienst, Heilfürsorge, Familienzuschlag und Zulagen.
Ich würde bei einem Vergleich immer mindestens diese Punkte nebeneinanderlegen:
- Grundgehalt der Eingangsstufe A9
- Höhe und Voraussetzungen der Polizeizulage
- Vergütung für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
- Heilfürsorge oder Beihilfe mit eigener Krankenversicherung
- Regelungen zur späteren Beförderung
Ein vermeintlich höheres Grundgehalt kann durch höhere Wohnkosten oder ungünstigere Versicherungsbedingungen teilweise wieder aufgezehrt werden. Umgekehrt kann ein etwas niedrigerer Tabellenwert durch regelmäßige Schichtzulagen finanziell attraktiver ausfallen.

Was während des dualen Studiums gezahlt wird
Der Einstieg in den gehobenen Polizeidienst erfolgt meistens über ein dreijähriges duales Studium. Die Studierenden werden als Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter eingestellt und erhalten bereits während dieser Zeit Anwärterbezüge.
Je nach Bundesland liegen diese Bezüge 2026 häufig bei etwa 1.300 bis 1.600 Euro brutto im Monat. In einzelnen Ländern oder bei besonderen Verwendungen können Zuschläge hinzukommen. Die Beträge sind nicht mit dem späteren A9-Grundgehalt gleichzusetzen.
Das Studium verbindet Lehrveranstaltungen, Einsatztraining und Praxis in Polizeidienststellen. Nach erfolgreichem Abschluss winken der Bachelorabschluss und die Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar. In vielen Ländern ist die Übernahme vorgesehen, sie hängt aber weiterhin vom Bestehen der Prüfungen und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen ab.
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Was netto tatsächlich ankommt
Eine pauschale Nettozahl führt schnell in die Irre. Beamtinnen und Beamte zahlen keine klassischen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, müssen aber je nach Dienstherr Kosten für private Krankenversicherung oder Restkostenversicherung einplanen.
Bei einer ledigen Person ohne Kinder kann ein A9-Grundgehalt im Bund von rund 3.550 Euro je nach Steuermerkmalen, Krankenversicherung und Zulagen grob zu einem Auszahlungsbetrag im Bereich von 2.700 bis 3.000 Euro führen. Das ist nur eine Orientierung und keine verbindliche Nettoabrechnung.
Mit Familienzuschlag, Polizeizulage und regelmäßigem Schichtdienst kann die Auszahlung höher liegen. Wer nur eine Zahl aus einer Stellenanzeige übernimmt, übersieht häufig genau diese Unterschiede.
Wie sich die Besoldung auf dem Karriereweg entwickelt
Nach dem Studium beginnt die Laufbahn normalerweise in A9. Mit zunehmender Dienstzeit steigt das Grundgehalt innerhalb der Erfahrungsstufen. Dieser Anstieg erfolgt nicht allein durch gute Leistungen, sondern nach den gesetzlichen Erfahrungszeiten des jeweiligen Dienstherrn.
| Karriereschritt | Übliche Besoldung | Was sich finanziell verändert |
|---|---|---|
| Polizeikommissar/in | A9 | Einstiegsamt nach dem Studium |
| Polizeioberkommissar/in | A10 | Höheres Grundgehalt und mehr Verantwortung |
| Polizeihauptkommissar/in | A11 oder A12 | Erfahrene Fach- und Führungsfunktionen |
| Erste/r Polizeihauptkommissar/in | A13 | Höhere Leitungs- oder Spezialverwendung |
Eine Beförderung ist allerdings nicht automatisch. Sie hängt von freien Planstellen, Beurteilungen, Leistung, Eignung und dem Personalbedarf der Behörde ab. Besonders A12 und A13 sind nicht für alle Beschäftigten im gehobenen Dienst der normale Endpunkt.
Zusätzliche Möglichkeiten entstehen durch Spezialisierungen, etwa bei der Kriminalpolizei, in Ermittlungsgruppen, Einsatzhundertschaften, technischen Bereichen oder Führungsfunktionen. Der Einsatzbereich allein garantiert aber keine bestimmte Besoldungsgruppe. Entscheidend bleibt das konkrete Amt.
Welche Zulagen die monatliche Auszahlung erhöhen können
Das Grundgehalt ist nur der feste Kern der Bezüge. Im Polizeidienst kommen häufig Amts- und Stellenzulagen hinzu. Ihre Höhe und ihre Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bund, Land und Verwendung.
Typische zusätzliche Zahlungen betreffen:
- Polizeivollzugsdienst
- Wechselschicht und Schichtdienst
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- besondere Gefahren oder belastende Tätigkeiten
- Familienstand und berücksichtigungsfähige Kinder
- bestimmte Spezialverwendungen
Gerade bei der Polizei können Zulagen einen Unterschied von mehreren hundert Euro im Monat ausmachen. Sie sind aber nicht automatisch sicher. Wer aus dem Schichtdienst in eine reine Tagesverwendung wechselt, kann beispielsweise bestimmte Zuschläge verlieren.
Mein Rat ist deshalb, bei einem konkreten Angebot nicht nur nach dem Bruttogrundgehalt zu fragen. Entscheidend ist, welche Zulagen dauerhaft, welche nur bei tatsächlicher Dienstleistung und welche widerruflich gezahlt werden.
Lohnt sich der gehobene Polizeidienst finanziell
Finanziell ist die Laufbahn attraktiv, wenn man das gesamte Paket betrachtet. Dazu gehören ein bezahltes Studium, die hohe Arbeitsplatzsicherheit, eine spätere Versorgung und je nach Dienstherr eine günstige Gesundheitsfürsorge.
Dem stehen unregelmäßige Arbeitszeiten, psychische Belastungen, mögliche Versetzungen und ein anspruchsvolles Auswahlverfahren gegenüber. Das höhere Einkommen ist also kein Ausgleich für gelegentliche Mehrarbeit, sondern Teil einer Laufbahn mit dauerhaft hoher Verantwortung.
Wer ausschließlich auf das maximale A13-Gehalt schaut, rechnet zu optimistisch. Realistischer ist folgende Sichtweise: A9 bietet einen soliden Einstieg, A10 und A11 sind erreichbare Entwicklungsschritte, während A12 und A13 von freien Stellen und der persönlichen Laufbahn abhängen.
Die passende Zahl ergibt sich erst aus Dienstherr und Lebenssituation
Für eine belastbare Einschätzung sollte man zuerst klären, ob eine Landespolizei oder die Bundespolizei infrage kommt. Danach sind Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Zulagen, Familienzuschlag und Krankenversicherung einzusetzen.
Als grobe Orientierung gilt 2026: Im gehobenen Polizeidienst sind etwa 3.200 bis 3.600 Euro brutto zum Einstieg realistisch, mit Erfahrung und Beförderungen können die Bezüge deutlich über 5.000 Euro steigen. Die persönliche Nettoauszahlung entscheidet sich jedoch erst auf der Bezügemitteilung, nicht in einer allgemeinen Gehaltstabelle.
