Krankengeld - wie lange gilt die 78-Wochen-Frist?

Juergen Merkel 7. Mai 2026
Kalender zeigt, wie lange man Krankengeld bekommt: Entgeltfortzahlung bis Woche 6, danach Krankengeld.

Inhaltsverzeichnis

Nach sechs Wochen Krankheit wird aus der normalen Lohnfortzahlung schnell eine Frage der finanziellen Sicherheit. Wie lange bekommt man Krankengeld, wann beginnt die Zahlung durch die Krankenkasse und was passiert nach dem Ende der Frist? Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen, die Regeln zur Berechnung und konkrete Schritte, damit nach der sogenannten Aussteuerung keine unnötige Versorgungslücke entsteht.

Die wichtigsten Zahlen zur Krankengeldzahlung auf einen Blick

  • 78 Wochen Krankengeld sind wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren höchstens möglich.
  • Die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden in diese Frist eingerechnet.
  • Das Krankengeld beginnt bei Beschäftigten normalerweise ab der siebten Krankheitswoche.
  • Eine weitere Erkrankung verlängert die laufende Bezugsdauer nicht automatisch.
  • Nach der Aussteuerung kommen je nach Situation Arbeitslosengeld, Reha oder Erwerbsminderungsrente infrage.

Die kurze Antwort lautet 78 Wochen

Gesetzlich Versicherte können wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren abgesichert sein. Umgangssprachlich wird diese Grenze oft mit eineinhalb Jahren gleichgesetzt. Gezählt werden dabei Kalendertage, also insgesamt 546 Tage.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlt zunächst der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das normale Arbeitsentgelt weiter. Erst danach übernimmt die Krankenkasse in der Regel das Krankengeld. Die sechs Wochen sind aber kein zusätzlicher Zeitraum, sondern zählen bereits in die 78-Wochen-Frist hinein.

Zeitraum Wer zahlt Was angerechnet wird
Erste sechs Wochen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, zählt zur 78-Wochen-Frist
Ab der siebten Woche Gesetzliche Krankenkasse Krankengeld bis zur verbleibenden Höchstdauer
Nach insgesamt 78 Wochen Je nach Fall Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder wieder Arbeitgeber Kein weiterer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung in dieser Blockfrist

Die 78 Wochen sind also nicht immer 78 Wochen tatsächlicher Krankengeldzahlung. Wer sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält, bekommt im typischen Fall ungefähr 72 Wochen Leistungen von der Krankenkasse. Abweichungen sind möglich, etwa bei Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder einer fehlenden gesetzlichen Entgeltfortzahlung.

So wird die Frist tatsächlich berechnet

Entscheidend ist die sogenannte Blockfrist. Damit ist der feste Dreijahreszeitraum gemeint, der am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt. Innerhalb dieses Zeitraums werden die Krankheitszeiten wegen derselben Erkrankung zusammengerechnet, auch wenn zwischenzeitlich wieder gearbeitet wurde.

Unterbrechungen setzen die Uhr nicht zurück

Wer nach einigen Monaten wieder arbeitet und später wegen derselben Krankheit erneut ausfällt, startet nicht automatisch mit einem neuen Anspruch. Die bereits verbrauchten Tage bleiben angerechnet. Genau hier entstehen in der Praxis viele Missverständnisse, weil eine neue Krankschreibung nicht unbedingt eine neue 78-Wochen-Frist auslöst.

Ein neuer Anspruch wegen derselben Erkrankung kann nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums entstehen. Dafür müssen unter anderem mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit vergangen sein. In dieser Zeit muss die betroffene Person außerdem gearbeitet haben oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Eine zusätzliche Diagnose verlängert den Zeitraum nicht

Kommt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die laufende Bezugsdauer grundsätzlich nicht. Die Krankenkasse betrachtet nicht jede Diagnose isoliert, sondern prüft, ob die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht und welche Erkrankung den Anspruch ausgelöst hat.

Auch eine medizinische Reha oder eine stufenweise Wiedereingliederung kann auf die Frist angerechnet werden. Die sogenannte Hamburger Modell genannte Wiedereingliederung ist deshalb keine Möglichkeit, die 78 Wochen einfach zu verlängern. Sie soll den beruflichen Einstieg erleichtern, ändert aber nicht automatisch das Ende des Krankengeldanspruchs.

Arbeitsunfähigkeitszeiten müssen lückenlos dokumentiert sein

Endet eine Krankschreibung beispielsweise an einem Freitag, muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Werktag ärztlich festgestellt werden. Bei einer Lücke kann für die betreffenden Tage kein Krankengeld gezahlt werden. Außerdem kann eine unklare Dokumentation die spätere Berechnung des Aussteuerungsdatums erschweren.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei gesetzlich Versicherten normalerweise direkt an die Krankenkasse übermittelt. Die eigene Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt trotzdem nötig. Ich würde mich nicht allein darauf verlassen, dass alle Stellen automatisch denselben Informationsstand haben.

Was nach der Aussteuerung finanziell passiert

Wenn die Krankenkasse nach 78 Wochen nicht mehr zahlt, spricht man von Aussteuerung. Das bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person gesund ist oder sofort wieder arbeiten kann. Es endet lediglich der Krankengeldanspruch für diese Erkrankung innerhalb der laufenden Blockfrist.

Bei wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit

Wer wieder arbeitsfähig ist, nimmt die Beschäftigung normalerweise wieder auf. Falls der Einstieg noch nicht in voller Belastung möglich ist, kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit langsam erhöht, während die medizinische Belastbarkeit beobachtet wird.

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Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

Wer weiterhin nicht arbeiten kann, sollte sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III infrage. Das kann auch dann möglich sein, wenn das Arbeitsverhältnis formal noch besteht.

Die Regelung ist vor allem für Personen gedacht, deren Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate gemindert ist, ohne dass bereits eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wurde. Die Agentur für Arbeit kann dazu auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Eine Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch bewilligt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Eine teilweise oder volle Erwerbsminderung hängt deshalb nicht allein von der Diagnose, sondern vor allem von der tatsächlichen Leistungsfähigkeit ab.

Mein praktischer Rat lautet, nicht bis zum letzten Krankengeldtag zu warten. Das Aussteuerungsdatum schriftlich bestätigen zu lassen und die nächsten Anträge frühzeitig vorzubereiten, schafft deutlich mehr Sicherheit als eine kurzfristige Reaktion nach dem Zahlungseingang.

Welche Fehler die Zahlung und den Übergang erschweren

Die meisten Probleme entstehen nicht durch die 78-Wochen-Regel selbst, sondern durch fehlende Unterlagen oder verpasste Fristen. Wer die folgenden Punkte im Blick behält, kann viele unnötige Verzögerungen vermeiden.

  • Krankschreibungen lückenlos verlängern und den nächsten Arzttermin rechtzeitig vereinbaren.
  • Den Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren, auch wenn die eAU digital übermittelt wird.
  • Schreiben der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung nicht liegen lassen.
  • Das berechnete Aussteuerungsdatum mit den eigenen Krankheitszeiten vergleichen.
  • Bei Unklarheiten eine schriftliche Berechnung und Begründung der Krankenkasse anfordern.

Finanziell liegt das Krankengeld außerdem meist unter dem bisherigen Einkommen. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden noch berücksichtigt, weshalb der tatsächliche Auszahlungsbetrag niedriger ausfallen kann.

Privat Versicherte erhalten nicht automatisch gesetzliches Krankengeld. Selbstständige brauchen in der gesetzlichen Krankenversicherung meist eine entsprechende Wahlerklärung oder einen Wahltarif. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist außerdem häufig die Unfallversicherung mit Verletztengeld zuständig, nicht die Krankenkasse mit gewöhnlichem Krankengeld.

Die Krankengeldfrist im Kalender sofort sichtbar machen

Am zuverlässigsten ist eine einfache persönliche Übersicht mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, allen Unterbrechungen, Reha-Zeiten und dem von der Krankenkasse errechneten Aussteuerungsdatum. So lässt sich schnell erkennen, ob die 78 Wochen bald erreicht sind und welcher nächste Leistungsträger zuständig werden könnte.

Die wichtigste Antwort bleibt damit klar: Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung bereits mitzählen. Wer länger krank bleibt, sollte den Übergang zu Arbeitslosengeld, Reha oder Erwerbsminderungsrente rechtzeitig organisieren, damit aus dem Ende des Krankengeldes keine finanzielle Lücke wird.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Gesetzlich Versicherte können innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen beziehungsweise 546 Kalendertage abgesichert sein. Die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zählen bereits mit, sodass die Krankenkasse im typischen Fall etwa 72 Wochen zahlt.

Nein. Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung werden innerhalb der laufenden Blockfrist zusammengerechnet, auch wenn zwischenzeitlich gearbeitet wurde. Ein neuer Anspruch kann nach einem neuen Dreijahreszeitraum entstehen, wenn unter anderem mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit vergangen sind und die Person gearbeitet hat oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III infrage kommen. Außerdem können eine medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Erwerbsminderungsrente relevant sein. Wer wieder arbeitsfähig ist, nimmt normalerweise die Beschäftigung wieder auf; bei eingeschränkter Belastbarkeit kann eine stufenweise Wiedereingliederung helfen.

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden berücksichtigt, weshalb der tatsächliche Auszahlungsbetrag niedriger ausfallen kann.

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Autor Juergen Merkel
Juergen Merkel
Mein Name ist Juergen Merkel und seit 5 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Wirtschaft, Karriere und Verbraucherwissen. Diese Bereiche liegen mir besonders am Herzen, weil sie uns alle im Alltag betreffen und oft kompliziert erscheinen. Mein Ziel ist es, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen praxisnahe Informationen zu liefern, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Dabei lege ich Wert darauf, meine Artikel sorgfältig zu recherchieren und die neuesten Entwicklungen im Auge zu behalten, um Ihnen stets nützliche und aktuelle Einblicke zu geben.

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