Eine Cola oder ein Energydrink könnte in Deutschland künftig spürbar teurer werden, wenn der enthaltene Zucker bestimmte Grenzen überschreitet. Geplant ist ab 2028 eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, deren genaue gesetzliche Ausgestaltung aber noch nicht endgültig feststeht. Ich ordne ein, wie das Modell funktionieren soll, was es für Verbraucher und Hersteller bedeutet und welche Erfahrungen andere Länder liefern.
Die geplante Abgabe soll vor allem Rezepturen verändern und erst danach Geld einnehmen
- Starttermin 2028 ist politisch vorgesehen, die Details sind noch nicht endgültig beschlossen.
- Betroffen wären nach aktuellem Stand vor allem zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, nicht sämtliche Süßwaren.
- Ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter könnte eine Herstellerabgabe greifen.
- Vorgeschlagen sind 26 Cent oder 32 Cent je Liter, abhängig vom Zuckergehalt.
- Das Ziel lautet weniger Zucker in Rezepturen, nicht nur höhere Preise an der Kasse.

Deutschland plant eine Abgabe, aber noch keine fertige Zuckersteuer
Die Bezeichnung Zuckersteuer ist eingängig, rechtlich aber etwas ungenau. Im Mittelpunkt steht nach dem derzeit bekannten Konzept eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke. Sie würde also zunächst bei Produzenten oder Inverkehrbringern ansetzen und nicht direkt als eigener Posten auf dem Kassenbon erscheinen.
Stand 2026 gibt es in Deutschland noch keine bundesweite Abgabe dieser Art. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, ein Gesetzgebungsverfahren für eine Einführung ab 2028 auf den Weg zu bringen. Der Deutsche Bundestag nennt dabei die Reformempfehlung Nr. 66 der Finanzkommission Gesundheit als wichtige Orientierung.
Das bedeutet für Verbraucher vor allem eines. Die oft genannten Sätze von 26 und 32 Cent pro Liter sind derzeit Richtwerte aus dem Kommissionsvorschlag und noch kein endgültiger Steuertarif. Bis zum fertigen Gesetz können sich Schwellenwerte, Ausnahmen und Zuständigkeiten ändern.
So könnte die Abgabe auf Softdrinks funktionieren
Das vorgeschlagene Modell ist gestaffelt. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher fällt die Abgabe aus. Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen nach diesem Ansatz nicht belastet werden.
| Zuckergehalt | Vorgeschlagene Abgabe | Rechnerischer Anteil bei 0,5 Liter |
|---|---|---|
| Unter 5 g je 100 ml | Keine Abgabe | 0 Euro |
| 5 bis unter 8 g je 100 ml | 26 Cent je Liter | 13 Cent |
| Ab 8 g je 100 ml | 32 Cent je Liter | 16 Cent |
Bei einer 1,5-Liter-Flasche mit mindestens 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter ergäbe sich rechnerisch eine Herstellerabgabe von 48 Cent. Das heißt aber nicht automatisch, dass die Flasche im Supermarkt genau um diesen Betrag teurer wird. Hersteller, Großhandel und Handel können die Belastung teilweise selbst tragen, weitergeben oder durch neue Rezepturen vermeiden.
Die Abgabe soll außerdem einen Anreiz zur sogenannten Reformulierung setzen. Damit ist gemeint, dass Hersteller ihre Rezeptur so verändern, dass weniger Zucker enthalten ist und eine niedrigere Stufe oder gar keine Abgabe erreicht wird.
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Welche Getränke wären wahrscheinlich betroffen
Im Zentrum stehen klassische Limonaden, Cola-Getränke, gesüßte Eistees und bestimmte Energydrinks. Ob Fruchtgetränke, Milchmischgetränke oder Getränke mit Süßstoffen einbezogen werden, muss der Gesetzgeber noch präzise festlegen.
Nach dem derzeitigen politischen Ansatz geht es nicht um eine allgemeine Steuer auf Zucker in allen Lebensmitteln. Schokolade, Kuchen, Frühstücksflocken oder gesüßte Joghurts wären damit nicht automatisch Teil desselben Modells. Genau diese Begrenzung macht die Abgabe einfacher, lässt aber auch eine Lücke bei anderen Zuckerquellen offen.
Warum die Maßnahme politisch so umstritten ist
Das stärkste Argument für die Abgabe ist ihre mögliche Wirkung auf die Rezepturen. Wer ein Getränk knapp unter einen Grenzwert bringt, kann die Belastung vermeiden. Damit verändert sich das Angebot möglicherweise auch für Menschen, die ihr Kaufverhalten nicht bewusst umstellen.
Eine systematische Auswertung internationaler Studien kommt zu dem Ergebnis, dass Abgaben auf zuckerhaltige Getränke die Preise der betroffenen Produkte erhöhen und deren Absatz im Durchschnitt senken können. Der Effekt ist nicht riesig, aber bei einem alltäglichen Produkt kann selbst eine kleine Veränderung relevant werden. Besonders interessant ist für mich, dass die Herstellerreaktion oft wichtiger ist als der reine Kassenpreis.
Kritiker sehen dagegen eine zusätzliche Belastung für Haushalte mit kleinem Einkommen. Diese geben einen größeren Anteil ihres Budgets für Lebensmittel und Getränke aus. Das Argument ist ernst zu nehmen, vor allem wenn die Einnahmen einfach im allgemeinen Haushalt verschwinden und keine gezielte Entlastung folgt.
- Befürworter erwarten weniger Zuckerkonsum, bessere Rezepturen und langfristig geringere Gesundheitskosten.
- Kritiker befürchten höhere Preise, eine Bevormundung der Verbraucher und eine unfaire Belastung einkommensschwacher Haushalte.
- Hersteller müssen entscheiden, ob sie Preise anheben, Zucker ersetzen oder Produkte komplett neu entwickeln.
Meine Einschätzung fällt deshalb gemischt, aber nicht grundsätzlich ablehnend aus. Eine Abgabe kann sinnvoll sein, wenn sie vor allem die Rezepturen verändert und die Einnahmen sichtbar in Prävention, Schulverpflegung und Gesundheitsförderung fließen. Als reine Lückenbüßerin für den Staatshaushalt wäre sie deutlich schwerer zu rechtfertigen.
Was Großbritannien und andere Länder zeigen
Deutschland wäre mit einer solchen Regelung kein Vorreiter. In Europa gibt es bereits Abgaben oder Steuern auf zuckergesüßte Getränke, unter anderem im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Irland, Portugal, Belgien und Ungarn. Die Modelle unterscheiden sich allerdings bei Höhe, Bemessungsgrundlage und einbezogenen Produkten.
Besonders häufig wird das britische Modell genannt, weil es den Zuckergehalt in Stufen berücksichtigt. Die WHO beschreibt, dass neuere Systeme zunehmend höhere Sätze für zuckerreichere Getränke vorsehen und in mehreren Ländern zu Rezepturänderungen geführt haben.
Das britische Beispiel zeigt zugleich eine wichtige Grenze. Hersteller können Zucker reduzieren, aber teilweise durch Süßstoffe oder andere Zutaten ersetzen. Ein Getränk ohne Zucker ist deshalb nicht automatisch ein gesundes Lebensmittel. Für die Gesamtbewertung zählen weiterhin Kalorien, Säure, Koffein, Portionsgröße und die Häufigkeit des Konsums.
Auch der sogenannte Grenzwert-Effekt darf nicht unterschätzt werden. Wenn ab 5 Gramm eine deutlich höhere Belastung beginnt, lohnt es sich für Unternehmen, ein Getränk auf 4,9 Gramm zu bringen. Das kann den Zuckergehalt senken, führt aber nicht unbedingt zu einer gleichmäßigen Verbesserung des gesamten Marktes.
Was sich für Haushalte und Hersteller ändern könnte
Für Verbraucher wird die Auswirkung stark vom eigenen Konsum abhängen. Wer gelegentlich eine Flasche Limonade kauft, wird die Abgabe vermutlich kaum bemerken. Wer täglich einen halben Liter eines stark gesüßten Getränks trinkt, könnte dagegen bei einer vollständigen Weitergabe der Abgabe rechnerisch rund 58 Euro im Jahr zusätzlich bezahlen.
Diese Rechnung ist nur eine Orientierung. Sie basiert auf 32 Cent je Liter und 365 Tagen. Der tatsächliche Betrag kann niedriger ausfallen, wenn der Hersteller die Rezeptur verändert oder die Belastung nicht vollständig an den Handel und die Kundschaft weitergibt.
Für Unternehmen entstehen zunächst Prüf- und Umstellungskosten. Rezepturen müssen angepasst, Etiketten geändert und Lieferketten neu organisiert werden. Große Marken können solche Prozesse leichter finanzieren als kleine Getränkehersteller, die nur wenige Produkte anbieten.
Auf der anderen Seite kann die Regelung Innovation beschleunigen. Wasser, ungesüßte Getränke und zuckerreduzierte Produkte könnten attraktiver werden. Ich würde allerdings nicht automatisch jede neue Zero-Variante als Fortschritt verbuchen. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich zu einem geringeren Konsum sehr süßer Getränke führt oder nur das Etikett wechselt.
Die faire Lösung entscheidet sich nicht nur am Preis
Damit die Maßnahme Akzeptanz bekommt, braucht sie klare Spielregeln. Dazu gehören eine verständliche Definition der betroffenen Getränke, eine ausreichende Übergangsfrist und eine transparente Kontrolle des Zuckergehalts. Die Finanzkommission empfiehlt ungefähr zwölf Monate zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Hersteller ihre Produkte anpassen können.
Ebenso wichtig ist die Verwendung der Einnahmen. Die Kommission rechnet mit ungefähr 450 Millionen Euro pro Jahr und erwartet mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von etwa 20 bis 170 Millionen Euro jährlich. Solche Prognosen sind Modellrechnungen, keine garantierten Ergebnisse.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, einen festen Teil der Einnahmen für Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher direkt erreichen. Dazu zählen kostenloses Trinkwasser in Schulen, bessere Ernährungsbildung, Bewegungsangebote und eine Entlastung gesunder Grundnahrungsmittel. Ohne solche Begleitmaßnahmen bleibt der Eindruck einer gewöhnlichen Konsumsteuer bestehen.
Für die eigene Geldbörse zählt am Ende die Rezeptur
Wer die mögliche Zuckerabgabe im Alltag einschätzen will, sollte nicht auf Schlagzeilen warten, sondern den Zuckergehalt pro 100 Milliliter vergleichen. Schon heute lässt sich erkennen, welche Getränke nahe an den geplanten Schwellen von 5 und 8 Gramm liegen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, ob Deutschland eine Zuckersteuer einführt. Entscheidend ist, ob daraus ein Anreiz für weniger Zucker, ein nachvollziehbarer Umgang mit den Einnahmen und eine faire Belastung entsteht. Erst dann kann die Abgabe mehr sein als ein zusätzlicher Preisaufschlag auf die nächste Getränkeflasche.
