Wenn wegen offener Rundfunkbeiträge plötzlich Post von der Stadtkasse, der Vollstreckungsbehörde oder einem Gerichtsvollzieher kommt, sollte niemand den Brief einfach beiseitelegen. Ich zeige, wie eine GEZ-Zwangsvollstreckung entsteht, welche Fristen gelten, was bei Konto- oder Lohnpfändung passiert und welche Einwände tatsächlich helfen können.
Die wichtigsten Schritte bei einer drohenden Vollstreckung
- Festsetzungsbescheid: Er schafft meist die Grundlage für die spätere Vollstreckung.
- Ein Monatsfrist: Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
- Zusatzkosten: Säumniszuschläge, Mahnkosten und Vollstreckungskosten erhöhen die ursprüngliche Forderung.
- P-Konto: Seit dem 1. Juli 2026 sind dort grundsätzlich 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.
- Befreiung: Bei bestimmten Sozialleistungen ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich.

Wie aus einem Beitragsrückstand eine Vollstreckung wird
Juristisch geht es nicht mehr um die frühere GEZ-Gebühr, sondern um den Rundfunkbeitrag. Für eine Wohnung fallen derzeit 18,36 Euro im Monat beziehungsweise 55,08 Euro für drei Monate an. Entscheidend ist grundsätzlich die Wohnung, nicht die Frage, ob dort ein Fernseher oder Radio steht.
Bleibt eine Zahlung aus, verschickt der Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung. Danach folgt ein Festsetzungsbescheid, in dem die offenen Beiträge und in der Regel ein Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro festgesetzt werden. Wer bereits früher säumig war, erhält unter Umständen schneller einen Bescheid.
Wird auch die Mahnung ignoriert, kann der Beitragsservice die Forderung an die zuständige Stelle zur Beitreibung weitergeben. Je nach Bundesland übernimmt das eine Stadtkasse, eine kommunale Vollstreckungsbehörde, eine Finanzbehörde oder ein Gerichtsvollzieher. Der Beitragsservice selbst pfändet also normalerweise nicht direkt.
| Stufe | Was passiert | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | Ein Beitrag ist offen. | Beitragskonto und Zahlungsfrist prüfen. |
| Festsetzungsbescheid | Die Forderung wird verbindlich festgesetzt. | Bescheid prüfen und gegebenenfalls binnen eines Monats widersprechen. |
| Mahnung | Der Rückstand bleibt offen. | Vollständigen Betrag einschließlich Kosten klären. |
| Vollstreckung | Eine Behörde oder ein Gerichtsvollzieher setzt die Forderung durch. | Sofort mit der zuständigen Vollstreckungsstelle Kontakt aufnehmen. |
Was Sie mit einem Festsetzungsbescheid tun können
Der Festsetzungsbescheid ist besonders wichtig, weil er als vollstreckbarer Titel dienen kann. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid in der Regel unanfechtbar, wenn kein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt wurde.
Ein Widerspruch hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein konkreter Fehler vorliegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine andere Person den Beitrag für dieselbe Wohnung bereits gezahlt hat, der festgesetzte Zeitraum nicht stimmt oder für die Wohnung überhaupt keine Beitragspflicht bestand.
Ein Satz wie „Ich nutze kein Radio“ reicht dagegen normalerweise nicht aus. Auch finanzielle Schwierigkeiten machen die Forderung nicht automatisch unwirksam. Ich würde deshalb nicht allgemein protestieren, sondern den Bescheid Zeile für Zeile mit Meldezeitraum, Wohnsituation und Zahlungsbelegen abgleichen.
Wichtig ist außerdem, dass ein Widerspruch eine bereits laufende Vollstreckung nicht immer automatisch stoppt. Wenn die Vollstreckungsstelle schon tätig ist, sollte zusätzlich geprüft werden, ob ein Antrag auf Aussetzung oder ein anderer gerichtlicher Eilrechtsschutz nötig ist. Bei größeren Beträgen oder kurzen Fristen ist eine Schuldnerberatung oder anwaltliche Beratung sinnvoll.
Welche Folgen eine Pfändung haben kann
Die Vollstreckungsbehörde kann verschiedene Maßnahmen einsetzen. Dazu gehören eine gütliche Einigung, die Sachpfändung, die Kontopfändung sowie die Lohn- oder Gehaltspfändung. Welche Maßnahme gewählt wird, hängt unter anderem von der Höhe des Rückstands, den vorhandenen Informationen und den landesrechtlichen Regeln ab.
Kontopfändung und P-Konto
Bei einer Kontopfändung kann die Bank das Guthaben zunächst blockieren. Wer sein Girokonto nicht rechtzeitig schützt, riskiert dadurch Probleme bei Miete, Strom und Lebensmitteln. Ein bestehendes Konto kann in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umgewandelt werden.
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto grundsätzlich 1.590 Euro pro Kalendermonat automatisch geschützt. Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Die nötigen Nachweise müssen meist bei der Bank oder einer geeigneten Stelle vorgelegt werden.
Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung erhält der Arbeitgeber eine entsprechende Anordnung und führt den pfändbaren Teil direkt an die Vollstreckungsstelle ab. Das Existenzminimum bleibt geschützt. Ab Juli 2026 liegt der allgemeine unpfändbare Grundbetrag beim Arbeitseinkommen bei 1.587,40 Euro monatlich, wobei sich der Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten erhöht.
Die genaue Berechnung hängt vom Nettoeinkommen und von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Ich würde mich deshalb nicht auf eine grobe Faustformel verlassen, sondern die aktuelle Pfändungstabelle oder eine Schuldnerberatung nutzen.
Welche Einwände und Befreiungen wirklich helfen
Eine laufende Vollstreckung kann sich erledigen, wenn die Forderung vollständig bezahlt wird oder sich herausstellt, dass sie in dieser Form nicht besteht. Besonders häufig liegt das Problem darin, dass für eine gemeinsame Wohnung mehrfach ein Beitragskonto geführt wird, obwohl nur eine Person zahlen muss.
Auch ein Umzug, eine dauerhaft aufgegebene Wohnung oder eine nicht beitragspflichtige Unterkunft können den Rückstand erklären. Dafür reichen bloße Behauptungen meist nicht aus. Hilfreich sind Meldebescheinigungen, Zahlungsnachweise, Mietunterlagen oder die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person.
Befreiung wegen Sozialleistungen
Wer beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG oder vergleichbare Leistungen erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Der Antrag erfolgt nicht automatisch. Er muss mit einem lesbaren Nachweis gestellt werden, aus dem Name, Leistungsart und Leistungszeitraum hervorgehen.
Eine Befreiung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragseingang berücksichtigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass jede alte Forderung automatisch verschwindet. Der Nachweis muss den betreffenden Zeitraum abdecken, und die Voraussetzungen müssen tatsächlich bestanden haben.
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Härtefall und Behinderung
In besonderen Fällen kann eine Härtefallbefreiung infrage kommen. Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ zahlen in der Regel einen ermäßigten Drittelbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Auch hier gilt, dass die Vergünstigung beantragt und mit den erforderlichen Unterlagen belegt werden muss.
Eine aktuell bewilligte Befreiung erledigt außerdem nicht automatisch Forderungen aus der Zeit davor. Genau diese Verwechslung sehe ich häufig. Entscheidend ist immer, für welche Monate der Nachweis gilt.
Ratenzahlung, Zahlung und zusätzliche Kosten richtig einordnen
Eine Ratenzahlung ist während der Vollstreckung nicht automatisch garantiert. Zuständig ist dann in der Regel die Vollstreckungsbehörde oder der Gerichtsvollzieher, nicht allein der Beitragsservice. Eine Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden und genau regeln, ob bestehende Pfändungsmaßnahmen ruhen.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen dem offenen Rundfunkbeitrag und dem Vollstreckungsbetrag. Dieser kann zusätzlich Säumniszuschläge, Mahnkosten und Gebühren der Vollstreckungsstelle enthalten. Wer nur den ursprünglichen Monatsbeitrag überweist, beendet das Verfahren möglicherweise nicht.
Teilzahlungen werden gewöhnlich zuerst auf Kosten und Zuschläge angerechnet. Erst danach reduziert sich die eigentliche Beitragsschuld. Bei einer Kontopfändung gilt außerdem, dass eine Ratenzahlung die Pfändung nicht zwingend beendet. Die Pfändung bleibt grundsätzlich bestehen, bis der geforderte Betrag vollständig ausgeglichen oder die Maßnahme ausdrücklich aufgehoben wurde.
Mein praktischer Rat lautet deshalb, zuerst den aktuellen Ablösebetrag und das Aktenzeichen direkt bei der zuständigen Stelle zu erfragen. Danach sollten Sie entscheiden, ob eine vollständige Zahlung, eine belegte Korrektur des Beitragskontos oder eine tragfähige Ratenvereinbarung realistisch ist.
So erkennen Sie gefälschte Zahlungsaufforderungen
Rund um angebliche GEZ-Zwangsvollstreckungen tauchen immer wieder Betrugsversuche auf. Besonders verdächtig sind E-Mails mit Word- oder Kalenderanhängen, sehr kurzen Zahlungsfristen, Echtzeitüberweisungen oder fremden Internet-Domains.
Der Beitragsservice verschickt Zahlungsaufforderungen nicht einfach per beliebiger E-Mail und verlangt keine Zahlung über einen dubiosen Link. Öffnen Sie verdächtige Anhänge nicht. Prüfen Sie die Forderung stattdessen anhand eines echten Briefs, Ihrer Beitragsnummer und der offiziellen Kontaktwege.
- Keine Anhänge öffnen, wenn eine Vollstreckung per E-Mail angekündigt wird.
- Keine Echtzeitüberweisung unter Zeitdruck ausführen.
- Absender prüfen, denn eine professionell gestaltete Nachricht kann trotzdem gefälscht sein.
- Aktenzeichen und Beitragsnummer vergleichen, bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Der schnellste Weg zurück zur Kontrolle über das Beitragskonto
Eine Vollstreckung wegen Rundfunkbeiträgen ist unangenehm, aber sie wird durch Ignorieren fast immer teurer und riskanter. Entscheidend sind drei Dinge: Fristen sichern, die Forderung rechnerisch prüfen und bei einer Pfändung sofort den eigenen Kontoschutz organisieren.
Wer einen echten Fehler, eine Doppelzahlung oder einen Befreiungsgrund nachweisen kann, sollte die Unterlagen unverzüglich einreichen. Ist die Forderung dagegen korrekt, bringt eine sachliche Vereinbarung mit der zuständigen Vollstreckungsstelle meist mehr als pauschale Einwände. Je früher Sie reagieren, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
